Gruppen
Es gilt die 2G-Regelung für alle Beteiligten, d.h. Zutritt nur für Geimpfte und Genesene. Die Nachweise werden kontrolliert.
Es besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske abseits des eigenen Platzes sowie zur Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m zwischen Angehörigen unterschiedlicher Haushalte. Außerdem erfolgt eine Datenaufnahme zur Kontaktverfolgung.
Ausnahmen:
Für Kinder vor dem Schuleintritt sowie für Schüler*innen bis 16 Jahre entfällt die Pflicht zur Vorlage eines Gesundheitsnachweises. Personen, für die keine STIKO-Impfempfehlung vorliegt, können nach Vorlage eines aktuellen Testnachweises Zugang erhalten.
Für Gottesdienste gilt die 2G-Regelung nicht.
Die genannten Regeln gelten für die Räume der Bethanienkirchgemeinde. An anderen Veranstaltungsorten können andere Regeln gelten.